externer DSB – Unterstützung interner DSB – Datenschutz international
Wenn Sie die ordnungsgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einem Bußgeld bis zu EUR 20.000.000/ EUR 10.000.000 bzw. bis zu 4% / 2% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres belangt werden. Nur die rechtlich einwandfreie Bestellung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten schützt die Geschäftsleitung vor Inanspruchnahme bei datenschutzrelevanten Vorkommnissen im Haftungsfall.
Alle Wirtschaftsunternehmen, aber auch Behörden, die personenbezogene Daten (z. B. die Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten) verarbeiten, sind verpflichtet, die Datenschutzgesetze zu beachten.
Sie haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn ...
Gehören Sie zu diesen Unternehmen?
Voraussetzung für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind Fachkunde (datenschutzrechtliche, datenverarbeitungstechnische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse) und Zuverlässigkeit. Ein Mitarbeiter des Unternehmens, der als Datenschutzbeauftragter bestellt wird, muss zu 20 % seiner Arbeitszeit für diese Tätigkeit freigestellt werden. Der Gesetzgeber schließt außerdem bestimmte Personen (unter anderem z. B. Geschäftsführer, Personalleiter, Betriebsleiter, Leiter der IT, Leiter der Rechtsabteilung usw.) wegen drohender Interessenskollision von der Tätigkeit als interner Datenschutzbeauftragter aus.
Bleibt Ihnen da noch eine große Auswahl an fachkundigen Mitarbeitern?
Die Übertragung des Datenschutzmandats an externe Berater bietet sich aus vielen Gründen an:
Insgesamt sind die Kosten für einen externen Berater so niedrig, dass dies für Sie eine gute Möglichkeit ist, ohne großen Aufwand den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun (und ein hohes Bußgeld zu vermeiden!).
Lassen Sie uns doch einmal darüber sprechen!
Aufgrund der gewachsenen Anforderungen an die Dokumentationspflichten in Unternehmen haben wir mit unserem Partner APPSALOT die Software PATRONFLEX entwickelt, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. PATRONFLEX ermöglicht, insbesondere dank Templates und Vorschlagslisten, mit wenig Aufwand die Erstellung und Pflege der gesetzlich geforderten Verarbeitungsübersichten, aber auch eine strukturierte datenschutzrechtliche Übersicht über das Unternehmen (AVV-Verwaltung, TOMs, etc.).
Nähere Informationen finden Sie HIER.
Selbstverständlich erledigen wir alle datenschutzrechtlichen Standard-Vorgänge, aber auch in Spezialthemen und Randgebieten im Datenschutz kennen wir uns bestens aus. Anbei folgt eine kurze Auflistung von einigen dieser Spezialthemen, die häufig bei uns angefragt werden bzw. von Vorgängen, die gerne aufgrund ihrer Belastung für das Unternehmen ausgelagert werden.
Datenschutz kostet Geld, scheinbar ohne den Unternehmen einen unmittelbar fassbaren Nutzen zu bringen. Dies führt dazu, dass der Datenschutz in vielen Unternehmen nur einen Alibicharakter aufweist. Unser vor allem am Eigeninteresse des Unternehmens orientiertes Datenschutzkonzept bringt dem Unternehmen aber über die rein formale Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften einen nutzenstiftenden Mehrwert, indem es gleichzeitig die für das Unternehmen wichtigen Informationen schützt und sichert.