Datenschutzmanagement

externer DSB – Unterstützung interner DSB – Datenschutz international

Wenn Sie die ordnungsgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einem Bußgeld bis zu EUR 20.000.000/ EUR 10.000.000 bzw. bis zu 4% / 2% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres belangt werden. Nur die rechtlich einwandfreie Bestellung eines fachkundigen Datenschutzbeauftragten schützt die Geschäftsleitung vor Inanspruchnahme bei datenschutzrelevanten Vorkommnissen im Haftungsfall.

Alle Wirtschaftsunternehmen, aber auch Behörden, die personenbezogene Daten (z. B. die Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten) verarbeiten, sind verpflichtet, die Datenschutzgesetze zu beachten.

Sie haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen, wenn ...

  • Sie in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen
  • oder Sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung unterliegen,
  • oder Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.

Gehören Sie zu diesen Unternehmen?

Voraussetzung für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind Fachkunde (datenschutzrechtliche, datenverarbeitungstechnische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse) und Zuverlässigkeit. Ein Mitarbeiter des Unternehmens, der als Datenschutzbeauftragter bestellt wird, muss zu 20 % seiner Arbeitszeit für diese Tätigkeit freigestellt werden. Der Gesetzgeber schließt außerdem bestimmte Personen (unter anderem z. B. Geschäftsführer, Personalleiter, Betriebsleiter, Leiter der IT, Leiter der Rechtsabteilung usw.) wegen drohender Interessenskollision von der Tätigkeit als interner Datenschutzbe­auftragter aus.
Bleibt Ihnen da noch eine große Auswahl an fachkundigen Mitarbeitern?

Die Übertragung des Datenschutzmandats an externe Berater bietet sich aus vielen Gründen an:

  • sehr hohe Fachkunde,
  • Synergien aus Mehrfachbestellungen in anderen Unternehmen,
  • keine Betriebsblindheit,
  • kein "Kündigungschutz",
  • kurzfristige Verfügbarkeit,
  • schwerpunktmäßig einsetzbar,
  • Praxiserfahrung auch aus Spezialgebieten,
  • keine Nebenkosten für z. B. Weiterbildung.

Insgesamt sind die Kosten für einen externen Berater so niedrig, dass dies für Sie eine gute Möglichkeit ist, ohne großen Aufwand den gesetzlichen Anforderungen Genüge zu tun (und ein hohes Bußgeld zu vermeiden!). 
Lassen Sie uns doch einmal darüber sprechen!

Unsere Dienstleistung besteht aus

  • Feststellung des Ist-Zustandes und Darstellung der Risiken,
  • Erstellung einer anforderungsgerechten Datenschutzorganisation 
    (Richtlinien, Mitarbeiterunterweisungen etc.),
  • Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen,
  • Erstellung datenschutzrechtlicher Gutachten,
  • Unterstützung und Schulung von internen Datenschutzbeauftragten,
  • Übernahme von externen Datenschutzmandaten.

Aufgrund der gewachsenen Anforderungen an die Dokumentationspflichten in Unternehmen haben wir mit unserem Partner APPSALOT die Software PATRONFLEX entwickelt, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. PATRONFLEX ermöglicht, insbesondere dank Templates und Vorschlagslisten, mit wenig Aufwand die Erstellung und Pflege der gesetzlich geforderten Verarbeitungsübersichten, aber auch eine strukturierte datenschutzrechtliche Übersicht über das Unternehmen (AVV-Verwaltung, TOMs, etc.). 

Nähere Informationen finden Sie HIER.
 

Spezialgebiete

Selbstverständlich erledigen wir alle datenschutzrechtlichen Standard-Vorgänge, aber auch in Spezialthemen und Randgebieten im Datenschutz kennen wir uns bestens aus. Anbei folgt eine kurze Auflistung von einigen dieser Spezialthemen, die häufig bei uns angefragt werden bzw. von Vorgängen, die gerne aufgrund ihrer Belastung für das Unternehmen ausgelagert werden.

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Antiterror
  • Bring your own device (BYOD)
  • Customer-Relationship-Management (CRM)
  • Soziale Netzwerke
  • Apps (App-Prüfungen)
  • Cloud
  • Internationaler Datenschutz
  • Vertreter in der EU nach Art. 27 DSGVO
  • Auftragsverarbeitung (auch Joint Controller)
  • Produktdatenschutz allgemein (privacy by design)
  • Gutachten für Produkte (ob und wie diese datenschutzgerecht funktionieren)
  • Medizinischer Datenschutz
  • Smart Metering
  • E-Learning

Ganzheitliches Konzept

Datenschutz kostet Geld, scheinbar ohne den Unternehmen einen unmittelbar fassbaren Nutzen zu bringen. Dies führt dazu, dass der Datenschutz in vielen Unternehmen nur einen Alibicharakter aufweist. Unser vor allem am Eigeninteresse des Unternehmens orientiertes Datenschutzkonzept bringt dem Unternehmen aber über die rein formale Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften einen nutzenstiftenden Mehrwert, indem es gleichzeitig die für das Unternehmen wichtigen Informationen schützt und sichert.

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Bei Interesse oder Fragen bezüglich unserer Dienstleistungen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder
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