Haftungsmanagement

(Compliance)

Haftungsvermeidung – Compliance Organisation – Hinweisgebersystem

Was bedeutet Compliance?

Compliance ist die Gesamtheit aller (zumutbaren) Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Leitungsorgane, seiner Führungskräfte und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote (HGB, Basel II, TKG, EU DS-GVO, BDSG, AktG, GmbHG, SOX, GoBD, KonTraG, BetrVerfG usw.) begründen, um dadurch Haftungsansprüche und Rechtsnachteile für das Unternehmen zu vermeiden. Die Verankerung wirkungsvoller Compliance-Strukturen im Unternehmen ist zum zentralen Faktor für den unternehmerischen Erfolg geworden. Hier bedarf es des Zusammenspiels von Geschäftsführung, Recht, Revision, Controlling, IT sowie weiterer Abteilungen. Die Nicht-Einhaltung normativer Rahmenbedingungen ist – wie viele Beispiele zeigen – mit hohen Haftungsrisiken und enormen Imageschäden verbunden.

Einordnung des Haftungsmanagements (Compliance)

Das Haftungsmanagement darf in der Praxis nicht auf die Bereiche Finanzmanagement bzw. IT-Management oder gar nur Korruption reduziert werden, sondern es ist der komplette betriebliche Bereich des Risikomanagements zu berücksichtigen.

Ziel: Haftungsvermeidung!

Ziel des Haftungsmanagements ist die Vermeidung der Haftung der Geschäftsführung durch aktive Risikovorsorge in allen Unternehmensbereichen, um allen denkbaren Szenarien von Inanspruchnahme – soweit irgend möglich – von vornherein den Nährboden zu nehmen. Grundsätzlich haftet das Unternehmen mit seinem gesamten Vermögen für die tatsächliche Schadenshöhe oder es wird in eine unvorhergesehene, in jedem Fall Unternehmenskräfte bindende, Image bedrohende und Kosten verursachende Abwehr eines unbegründeten Anspruchs hineingezogen. Die Abwehr eines – auch unbegründeten – Anspruchs wird äußerst erschwert, wenn das Unternehmen sein Nichtverschulden oder die Nichtverursachung des Schadens nicht nachweisen kann. In besonderen Fällen haften auch Führungskräfte und Mitarbeiter; Geschäftsführer von GmbHs z. B. auch mit ihrem Privatvermögen.

Unsere Dienstleistung

Zur Bewältigung des Haftungsmanagements sind – zusätzlich zum Versicherungsschutz – Maßnahmen in unternehmerischer Eigeninitiative gefordert, die als ständiger, sich regelmäßig wiederholender, koordinierter, von allen akzeptierter Prozess praktiziert werden.
Wir unterstützen den Prozess der Haftungsminimierung, indem wir zunächst die rechtlichen Risiken identifizieren und analysieren und anhand dieser Ergebnisse eine Compliance-Organisation im Unternehmen aufbauen. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine praktikable Vorgehensweise ohne lange Voranalysen, die uns unsere langjährige Erfahrung ermöglicht. 
Gestützt wird die Compliance-Organisation unter anderem durch die Erstellung von Leit- und Richtlinien sowie durch die Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Compliance-Problematik. Durch die Schaffung eines Risikoüberwachungssystems wird Vorsorge für das Krisenmanagement getroffen.

Wir führen regelmäßige Trainings und Prüfungen durch und schlagen auch Maßnahmen zur Krisennachsorge vor. So wird die Umsetzung und Einhaltung regulatorischer Vorgaben sichergestellt und eine unternehmensweite Transparenz und Integrität geschaffen.

Haftungsmanagement ist ein wesentlicher Beitrag zur Durchhalte- und Überlebensfähigkeit eines Unternehmens!


"Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun!" (Voltaire 1694 - 1778)

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WHISTLEBLOWING

Hinweisgebersystem als notwendiger Bestandteil eines funktionierenden Compliance-Management-Systems (CMS)

Die Whistleblower-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten alle öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern rechtskonforme Hinweisgebersysteme einzurichten. Die Einführung eines Hinweisgebersystems kann grundsätzlich mit dem Beschwerdeverfahren nach dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verknüpft werden.

Das Meldesystem muss einem Hinweisgeber die Möglichkeit eröffnen, mündlich oder in Textform sowie im Rahmen eines persönlichen Treffens vertraulich eine Meldung zu erstatten.

Unerlässlich für die Funktionsfähigkeit eines Hinweisgebersystems ist dabei, dass die Person oder Organisationseinheit, welche mit der Aufgabe der Betreuung des internen Meldesystems betraut wird, im Rahmen dieser Tätigkeit unabhängig arbeiten kann, Interessenkonflikte ausgeschlossen werden und stets die Vertraulichkeit gewahrt wird.

Das Gesetz sieht für die Übernahme der Aufgaben einer internen Meldestelle daher den Datenschutzbeauftragen als besonders geeignet an, da dieser unabhängig ist. Durch die Verschwiegenheitspflicht ist sichergestellt, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt ist.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und hohen juristischen Kompetenz wissen wir, dass sich auch Compliance-Anforderungen pragmatisch lösen lassen.

Ein schlankes Hinweisgebersystem, das Hinweisgeber schützt, einen Nutzen aus den Hinweisen für Ihr Unternehmen liefern kann und alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllt.

Unsere Überzeugung: Compliance ist ein Geschäft des Vertrauens. Deshalb betreuen unsere Compliance-Hotline (Hinweisgebersystem) Menschen mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und hoher juristischer Kompetenz. Auch im Zeitalter der Digitalisierung geht es im Sinne unserer Mandanten darum, Vertrauen zu schaffen und dies bereits beim Erstkontakt.

Gerne unterstützen und beraten wir Sie beim Ausbau Ihres Hinweisgebersystems und übernehmen für Sie die Aufgaben einer internen Meldestelle.

Folgende Meldekanäle stellen wir je nach Anforderung zur Verfügung:

Whistleblower-Telefonhotline

Elektronisches Postfach

Kontaktformular

Postweg

Persönlicher Kontakt

Software (nach Bedarf)

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